Almanya Strasburgu tanımadı
DilekZaptcioglu isimli bir arkadış bir mail grubuna gönderdiği yazı
Merhaba,
asagida (Birgün'de herhalde kesinlikle vardir) Almanca
bilenlere orijinalini geçtigim yazi çok enteresan bir haberi
içeriyor. Üstelik dolayli konusu da bir Türkiye vatandasi.
Özellikle hukukçu arkadaslarin görüsü önemli. Çünkü
gelecekte bizim için çok ilginç sonuçlar içerebilir. Okuyunca
anlayacaksiniz.
Konu su: Bugün Alman Anayasa Mahkemesi, bir davada nihai
karar verdi. Dedi ki: "Strassburg'daki Avrupa Insan haklari
Mahkemesi'nin kararlari Almanya için baglayici degildir. Alman
mahkemeleri, Strassburg'daki kararlara uyarsa iyi olur, ama uymak
zorunda degildirler, çünkü Avrupa Insan Haklari Konvansiyonu
Alman Anayasasi'nin üzerinde degildir."
Alman anayasasinin uluslararasi anlasmalarla uyum içinde olmasi
beklenirmis ama eger ayrilik varsa son
kertede Alman Anayasasi geçerliymis.
Dava konusu su: Kazim Görgülü adli vatandas, Dogu Almanya'da
Alman kiz arkadasindan çocuk sahibi oluyor. Ama annesi çocugu
evlat veriyor. Babasi dava açiyor ve çocugunu görmek istedigini,
ziyaret hakki talep ediyor. Bölge mahkemelerinde reddediliyor, en son
merci
de çocugun yeni çevresinden ayrilmamasi gerektigine hüküm verince
baba Strassburg'a gidiyor. Avrupa Insan haklari M. subat 2004'te
babanin
hakli
olduguna, aile hakkinin çignendigine, sorulmadan çocugunun baskalarina
verildigine karar veriyor ve babaya 15 000 Euro tazminat ödenmesini
hükme bagliyor. Yerel Alman mahkemesi tekrar dönüp gelen davada
Strassburg kararini onayliyor, fakat üst merci eyalet mahkemesi karari
bozuyor.
Sonuçta dava Alman Anayasaya mahkemesine yani en üst temyize
gidiyor ve bu da "Strassburgun karari bizi baglamaz" diyerek Kazim
Görgülü'nün
çocugu ziyaret hakki olmadigina ve tazminat da almayacagina karar
veriyor.
Konu çok önemli degil burada. Bu karar bugün Almanya'da bomba etkisi
yapti çünkü bundan sonra baska ülkeler için de örnek teskil edecektir,
baska davalar için de.
(Bu arada baba simdi yeniden eyalet mahkemesine dönecek ve orada da
yine hakkini alamazsa yeniden Strassburg'a gidecekmis. Çocuk da bu
arada
iyice büyüyecek ve muhtemelen hiç artik onu göremeyecek.)
Bilginize, Selamlar
-----------------------------
Karlsruhe deckelt Straßburg
Bundesverfassungsgericht: Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte müssen
in Deutschland beachtet werden, sind aber nicht verbindlich
Freiburg taz - Deutsche Gerichte dürfen Urteile des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) nicht einfach ignorieren. Dies hat gestern das
Bundesverfassungsgericht klargestellt.
Allerdings sei auch eine blinde Umsetzung der Straßburger Urteile
nicht
richtig. Sie müssten von
deutschen Gerichten nur "berücksichtigt" werden.
Konkret geht es um einen türkischen Vater aus Sachsen-Anhalt. Seine
deutsche Freundin hatte 1999
ein nicht-eheliches Kind geboren und zur Adoption freigegeben. Seit
fünf
Jahren schon versucht
Kazim Görgülü das Sorgerecht und ein regelmäßiges Besuchsrecht zu
bekommen.
Das Oberlandesgericht
Naumburg verweigerte ihm beides. Die emotionale Bindung des Sohnes zur
Pflegefamilie sei schon
zu tief. Um die Situation zu stabilisieren, verboten die Richter sogar
Besuche Görgülüs.
Im Februar diesen Jahres entschied jedoch der EGMR in Straßburg, dass
das
deutsche Gericht damit
Görgülüs Recht auf Familienleben verletzt habe. Es sprach dem Vater
15 000
Euro Schadensersatz
zu. Doch bis heute hat Görgülü weder Sorge- noch Umgangsrecht. Das
Amtsgericht Wittenberg wollte
den Spruch aus Straßburg zwar sogleich umsetzen, doch entschied das
Oberlandesgericht Naumburg
erneut gegen den Vater. Das EGMR-Urteil sei für deutsche Gerichte
nicht
bindend.
Auf eine Verfassungsbeschwerde des Vaters hat sich jetzt der Zweite
Senat
des Bundesverfassungsgerichts
in den Streit eingeschaltet und hob den Naumburger Beschluss wieder
auf. Das
Gericht hätte die EGMR-Vorgaben
nicht einfach ignorieren dürfen, sondern hätte sich "nachvollziehbar"
mit
der Straßburger Kritik
auseinandersetzen müssen.
Ein "unreflektierter Vollzug" des Urteils, wie sie dem Amtsgericht
Wittenberg unterstellt wurde,
hielt Karlsruhe aber auch nicht für richtig. Die deutschen Gerichte
müssten
den Spruch vielmehr
nur "berücksichtigen".
Zur Begründung verwies Karlsruhe darauf, dass im Straßburger Verfahren
die Pflegeltern nicht
beteiligt waren und damit auch nicht angehört wurden. Außerdem
beziehe sich
die Kritik aus Straßburg
auf das Jahr 2002, seitdem seien also wieder zwei Jahre vergangen. Es
könne
deshalb durchaus sein,
dass ein Sachverständigen-Gutachten heute zum Schluss komme, dass es
dem
"Kindeswohl" widersprache,
wenn Görgülüs Sohn nach fünf Jahren doch noch aus seiner
Adoptivfamilie
genommen wird.
Außerdem erinnern die Karlsruher Richter auch daran, dass das
Grundgesetz
im Konfliktfall über
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehe, weil diese in
Deutschland nur Gesetzesrang
hat. Zwar müssten Gesetze und auch die Verfassung in Deutschland
"völkerrechtsfreundlich" ausgelegt
werden, so dass sich nach Möglichkeit gar keine Unterschiede ergeben.
Aber
ausgeschlossen ist
es eben auch nicht, dass Karlsruhe das Grundgesetz anders
interpretiert als
Straßburg die Menschenrechtskonvention.
Deutsche Gerichte müssten dann Karlsruhe folgen, nicht Straßburg, so
die
klare Ansage der Verfassungsrichter.
Denkbar sind solche Streitfälle vor allem, wenn es um den Ausgleich
verschiedener Grundrechte
geht. So hat Karlsruhe der Pressefreiheit auch im
Unterhaltungsjournalismus
großes Gewicht gegeben,
während Straßburg kritisiert, dass dabei die Persönlichkeitsrechte
Prominenter zu wenig geschützt
sind. Immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten um die Rechte
nicht-ehelicher Väter, deren Position
der Straßburger Gerichtshof stärkt. Dagegen hat in Deutschland bisher
das
Kindeswohl den Ausschlag
gegeben, und dieses wird oft so interpretiert, dass die Ansprüche der
Väter
unter den Tisch fallen.
Der Streitfall Görgülü wurde jetzt von Karlsruhe an einen anderen
Senat
des Oberlandesgerichts
Naumburg zurückverwiesen. Inhaltliche Vorgaben wurden den Naumburger
Richtern ausdrücklich
nicht gemacht. Es ist also völlig offen, ob Vater Görgülü noch Sorge-
oder
Umgangsrecht erhält.
(ggf. kürzen) Ohnehin ist der Fall noch beim Ersten Senat des
Bundesverfassungsgerichts anhängig.
Dieser ist für Fragen des Familienrechts zuständig.
Falls Görgülü am Ende wieder den Kürzeren zieht, dürfte er seinen Fall
erneut nach Straßburg tragen.
Möglicherweise muss ihm die Bundesrepublik dann erneut Schadensersatz
zahlen.
Az.: 2 BvR 1481/04
zaman insanları değil armutları olgunlaştırır.
Merhaba,
asagida (Birgün'de herhalde kesinlikle vardir) Almanca
bilenlere orijinalini geçtigim yazi çok enteresan bir haberi
içeriyor. Üstelik dolayli konusu da bir Türkiye vatandasi.
Özellikle hukukçu arkadaslarin görüsü önemli. Çünkü
gelecekte bizim için çok ilginç sonuçlar içerebilir. Okuyunca
anlayacaksiniz.
Konu su: Bugün Alman Anayasa Mahkemesi, bir davada nihai
karar verdi. Dedi ki: "Strassburg'daki Avrupa Insan haklari
Mahkemesi'nin kararlari Almanya için baglayici degildir. Alman
mahkemeleri, Strassburg'daki kararlara uyarsa iyi olur, ama uymak
zorunda degildirler, çünkü Avrupa Insan Haklari Konvansiyonu
Alman Anayasasi'nin üzerinde degildir."
Alman anayasasinin uluslararasi anlasmalarla uyum içinde olmasi
beklenirmis ama eger ayrilik varsa son
kertede Alman Anayasasi geçerliymis.
Dava konusu su: Kazim Görgülü adli vatandas, Dogu Almanya'da
Alman kiz arkadasindan çocuk sahibi oluyor. Ama annesi çocugu
evlat veriyor. Babasi dava açiyor ve çocugunu görmek istedigini,
ziyaret hakki talep ediyor. Bölge mahkemelerinde reddediliyor, en son
merci
de çocugun yeni çevresinden ayrilmamasi gerektigine hüküm verince
baba Strassburg'a gidiyor. Avrupa Insan haklari M. subat 2004'te
babanin
hakli
olduguna, aile hakkinin çignendigine, sorulmadan çocugunun baskalarina
verildigine karar veriyor ve babaya 15 000 Euro tazminat ödenmesini
hükme bagliyor. Yerel Alman mahkemesi tekrar dönüp gelen davada
Strassburg kararini onayliyor, fakat üst merci eyalet mahkemesi karari
bozuyor.
Sonuçta dava Alman Anayasaya mahkemesine yani en üst temyize
gidiyor ve bu da "Strassburgun karari bizi baglamaz" diyerek Kazim
Görgülü'nün
çocugu ziyaret hakki olmadigina ve tazminat da almayacagina karar
veriyor.
Konu çok önemli degil burada. Bu karar bugün Almanya'da bomba etkisi
yapti çünkü bundan sonra baska ülkeler için de örnek teskil edecektir,
baska davalar için de.
(Bu arada baba simdi yeniden eyalet mahkemesine dönecek ve orada da
yine hakkini alamazsa yeniden Strassburg'a gidecekmis. Çocuk da bu
arada
iyice büyüyecek ve muhtemelen hiç artik onu göremeyecek.)
Bilginize, Selamlar
-----------------------------
Karlsruhe deckelt Straßburg
Bundesverfassungsgericht: Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte müssen
in Deutschland beachtet werden, sind aber nicht verbindlich
Freiburg taz - Deutsche Gerichte dürfen Urteile des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) nicht einfach ignorieren. Dies hat gestern das
Bundesverfassungsgericht klargestellt.
Allerdings sei auch eine blinde Umsetzung der Straßburger Urteile
nicht
richtig. Sie müssten von
deutschen Gerichten nur "berücksichtigt" werden.
Konkret geht es um einen türkischen Vater aus Sachsen-Anhalt. Seine
deutsche Freundin hatte 1999
ein nicht-eheliches Kind geboren und zur Adoption freigegeben. Seit
fünf
Jahren schon versucht
Kazim Görgülü das Sorgerecht und ein regelmäßiges Besuchsrecht zu
bekommen.
Das Oberlandesgericht
Naumburg verweigerte ihm beides. Die emotionale Bindung des Sohnes zur
Pflegefamilie sei schon
zu tief. Um die Situation zu stabilisieren, verboten die Richter sogar
Besuche Görgülüs.
Im Februar diesen Jahres entschied jedoch der EGMR in Straßburg, dass
das
deutsche Gericht damit
Görgülüs Recht auf Familienleben verletzt habe. Es sprach dem Vater
15 000
Euro Schadensersatz
zu. Doch bis heute hat Görgülü weder Sorge- noch Umgangsrecht. Das
Amtsgericht Wittenberg wollte
den Spruch aus Straßburg zwar sogleich umsetzen, doch entschied das
Oberlandesgericht Naumburg
erneut gegen den Vater. Das EGMR-Urteil sei für deutsche Gerichte
nicht
bindend.
Auf eine Verfassungsbeschwerde des Vaters hat sich jetzt der Zweite
Senat
des Bundesverfassungsgerichts
in den Streit eingeschaltet und hob den Naumburger Beschluss wieder
auf. Das
Gericht hätte die EGMR-Vorgaben
nicht einfach ignorieren dürfen, sondern hätte sich "nachvollziehbar"
mit
der Straßburger Kritik
auseinandersetzen müssen.
Ein "unreflektierter Vollzug" des Urteils, wie sie dem Amtsgericht
Wittenberg unterstellt wurde,
hielt Karlsruhe aber auch nicht für richtig. Die deutschen Gerichte
müssten
den Spruch vielmehr
nur "berücksichtigen".
Zur Begründung verwies Karlsruhe darauf, dass im Straßburger Verfahren
die Pflegeltern nicht
beteiligt waren und damit auch nicht angehört wurden. Außerdem
beziehe sich
die Kritik aus Straßburg
auf das Jahr 2002, seitdem seien also wieder zwei Jahre vergangen. Es
könne
deshalb durchaus sein,
dass ein Sachverständigen-Gutachten heute zum Schluss komme, dass es
dem
"Kindeswohl" widersprache,
wenn Görgülüs Sohn nach fünf Jahren doch noch aus seiner
Adoptivfamilie
genommen wird.
Außerdem erinnern die Karlsruher Richter auch daran, dass das
Grundgesetz
im Konfliktfall über
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehe, weil diese in
Deutschland nur Gesetzesrang
hat. Zwar müssten Gesetze und auch die Verfassung in Deutschland
"völkerrechtsfreundlich" ausgelegt
werden, so dass sich nach Möglichkeit gar keine Unterschiede ergeben.
Aber
ausgeschlossen ist
es eben auch nicht, dass Karlsruhe das Grundgesetz anders
interpretiert als
Straßburg die Menschenrechtskonvention.
Deutsche Gerichte müssten dann Karlsruhe folgen, nicht Straßburg, so
die
klare Ansage der Verfassungsrichter.
Denkbar sind solche Streitfälle vor allem, wenn es um den Ausgleich
verschiedener Grundrechte
geht. So hat Karlsruhe der Pressefreiheit auch im
Unterhaltungsjournalismus
großes Gewicht gegeben,
während Straßburg kritisiert, dass dabei die Persönlichkeitsrechte
Prominenter zu wenig geschützt
sind. Immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten um die Rechte
nicht-ehelicher Väter, deren Position
der Straßburger Gerichtshof stärkt. Dagegen hat in Deutschland bisher
das
Kindeswohl den Ausschlag
gegeben, und dieses wird oft so interpretiert, dass die Ansprüche der
Väter
unter den Tisch fallen.
Der Streitfall Görgülü wurde jetzt von Karlsruhe an einen anderen
Senat
des Oberlandesgerichts
Naumburg zurückverwiesen. Inhaltliche Vorgaben wurden den Naumburger
Richtern ausdrücklich
nicht gemacht. Es ist also völlig offen, ob Vater Görgülü noch Sorge-
oder
Umgangsrecht erhält.
(ggf. kürzen) Ohnehin ist der Fall noch beim Ersten Senat des
Bundesverfassungsgerichts anhängig.
Dieser ist für Fragen des Familienrechts zuständig.
Falls Görgülü am Ende wieder den Kürzeren zieht, dürfte er seinen Fall
erneut nach Straßburg tragen.
Möglicherweise muss ihm die Bundesrepublik dann erneut Schadensersatz
zahlen.
Az.: 2 BvR 1481/04
zaman insanları değil armutları olgunlaştırır.