Oturumumu iptal ettiler
2003 mayis ayinda alman bir bayanla türkiyede evlenip2003 ekim ayinda almanyaya yerlestim 17 ay beraber yasadık ben iş bulamayinca Türkiyede bir süre calisabilirsin diye tutturdu.yabancilar subesine sordum calisabilirsin dediler.Türkiyeye gelip 4 ay kadar calisip almanyaya tekrar döndüm 2 ay daha beraber yasadik.Sonra yine türkiyeye geldim özelliklede esimin baskisi sonucu.1 senedir Türkiyede calisiyorum her 4 ayda bir almanyaya gidip geliyordum.En son agustos 2006 da ordaydim vize uzatmak icin gittigimde 2003 ekimde 3 sene olucak sürekli oturum vericez dediler türkiyede calistigimi bildikleri icin pasaportunu gönder eşin getirsin biz sürekli oturum vericez dediler.Pasaportumu eşime yolladim oda götürdü ama vizemi uzatmamilar eve mektub gelmiş.Bende mektuba itiraz ettim esimde itiraz ettigini söyledi bana ama iki hafta önce sonucu örgendim maalesef oturumum iptal edilmiş ve pasaportumu istanbula konsolosluga yollamislar hala gelmedi.Esimin uzun zamandir benden ayrilmak istedigini biliyorum ama yabancilar subesine benle vize icin evlendigini düsünüyorum benden ayrilmayi düsünüyor gibisinden konusmus banada tam aksini söylemisti.Halbuki ayrilmayı isteyen kendisi.Benim Almanyaya gelmemem icin ugrasmis.Oraya gelirde oda ayrilmaya giderse bana nafaka ödemek zorunda kalirim diye düsünüyor.o yüzden almanyaya girememem onun icin iyi.Henüz bosanma davasi felan acilmadi.Bu zamana kadarda lohnsteuerklasse düsük oldugu icin bekledi zannimca.
Simdi almanyaya gelip dav acmayi felan düsünüyorum ama ziyaretci davetiyesi göndermiyor.Ne yapmam lazim? Vizemi tekrar alma sansim olabilirmi dava acsam?Turistik vizelerde ilerde sorun cikarmi
Gelen mektub söyle
Anhörung zwecks Ablehnung Ihres antrages vom 08.08.2006 auf verlaengerung Ihrer Aufenthalterlaubnis bzw.auf Erteilung einer Niederlaussnugserlaubnis nach 28 Abs.2 Aufenthaltgesetz
Sehr geehrter …..,
Sie reisten nach den mir vorliegenden Unterlagen im Jahre 2003 mit einem Visum zur Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am 24.10.2003 wurde Ihnen , aufgrund einer bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft mit der deutschen Staatsangehörigen V…K ,erstemal ein Aufenthaltstitel nac 23 Abs. 2 Auslaendergesetz (Aus/G)erteilt,desen Gültigkeit am 15.07.2004 bis zum 02.09.2006 verlaengert worden ist.
Sie haben nunmehr am 08.08.2006 einen Antrag auf Verlaengerung der Ihnen letzmalig bis zum 02.09.2006 verlaengerten Aufenthaltserlaubnis bzw..auf Erteilung einer Niederlaussungserlaubnis nach 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)gestelt.
Voraussetzung für die Verlaengerung der Ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnis und für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nac 28 Abs, 2 ist u.a. dass eine familaere Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten im bundesgebiet besteht. Dies ist in Ihrem Fall offensichtlich nicht gegeben.Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehen Sie seit mehr als 1,5 Jahren einer Beschaeftigung in Ihrem Heimatland nach. Wie mir Ihre Frau ca.2 bis 3 Mal im Jahr für die Dauer ca.14 Tagen besuchen.Die Kontakte,die scheinbar nicht über allgemeine Besuchsaufenthalte hinausgehen,stellen jedoch keine für eine familiaere Lebensgemeinschaft erforderliche Beistand pder Betreuungsgemeinschaft dar.
Nach alledem besteht zwischen Ihnen und Ihrer ehefrau zur Zeit offensichtlich keine familiaere Lebensgemeinschaft,sondern lediglich eine aufenthaltsrechtlich nicht besonders schutzwürdige Begegnungsgemeinschaft. Aus diesem Grunde beabsichtige ich,Ihren Antrag auf Verlaengerung der Ihnen erteilen.aufenthalterlaubnis bzw. Auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 28 Abs.2 AufenthG aufgrund der zur Zeit nicht bestehenden familiaeren Lebensgemeinschaft abzulehnen.
Ich darf bereits jetzt darauf hinweisen, dass für Sie im Falle der Ablehnung des vorliegenden Antrages die Möglichkeit besteht,Ihre ehefrau,im Rahmen einer entsprechenden Visumserteilung für eine Einreise in das Bundesgebiet,zu besuchen.
Vor Erlass einer entsprechenden Verfügung gebe ich Ihnen hier mit die Gelegenheit,sich bis zum 15.11.2006 zur Sache zu aeussern.
Mit freundlichen Grüssen
Maalesef vizemi itiraz etmeme is icin geldigimi ,kendilerinede sordugumu söyledigim halde iptal ettiler
Fikirlerinizi belirtirseniz memmun olurum
Simdi almanyaya gelip dav acmayi felan düsünüyorum ama ziyaretci davetiyesi göndermiyor.Ne yapmam lazim? Vizemi tekrar alma sansim olabilirmi dava acsam?Turistik vizelerde ilerde sorun cikarmi
Gelen mektub söyle
Anhörung zwecks Ablehnung Ihres antrages vom 08.08.2006 auf verlaengerung Ihrer Aufenthalterlaubnis bzw.auf Erteilung einer Niederlaussnugserlaubnis nach 28 Abs.2 Aufenthaltgesetz
Sehr geehrter …..,
Sie reisten nach den mir vorliegenden Unterlagen im Jahre 2003 mit einem Visum zur Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am 24.10.2003 wurde Ihnen , aufgrund einer bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft mit der deutschen Staatsangehörigen V…K ,erstemal ein Aufenthaltstitel nac 23 Abs. 2 Auslaendergesetz (Aus/G)erteilt,desen Gültigkeit am 15.07.2004 bis zum 02.09.2006 verlaengert worden ist.
Sie haben nunmehr am 08.08.2006 einen Antrag auf Verlaengerung der Ihnen letzmalig bis zum 02.09.2006 verlaengerten Aufenthaltserlaubnis bzw..auf Erteilung einer Niederlaussungserlaubnis nach 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)gestelt.
Voraussetzung für die Verlaengerung der Ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnis und für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nac 28 Abs, 2 ist u.a. dass eine familaere Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten im bundesgebiet besteht. Dies ist in Ihrem Fall offensichtlich nicht gegeben.Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehen Sie seit mehr als 1,5 Jahren einer Beschaeftigung in Ihrem Heimatland nach. Wie mir Ihre Frau ca.2 bis 3 Mal im Jahr für die Dauer ca.14 Tagen besuchen.Die Kontakte,die scheinbar nicht über allgemeine Besuchsaufenthalte hinausgehen,stellen jedoch keine für eine familiaere Lebensgemeinschaft erforderliche Beistand pder Betreuungsgemeinschaft dar.
Nach alledem besteht zwischen Ihnen und Ihrer ehefrau zur Zeit offensichtlich keine familiaere Lebensgemeinschaft,sondern lediglich eine aufenthaltsrechtlich nicht besonders schutzwürdige Begegnungsgemeinschaft. Aus diesem Grunde beabsichtige ich,Ihren Antrag auf Verlaengerung der Ihnen erteilen.aufenthalterlaubnis bzw. Auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 28 Abs.2 AufenthG aufgrund der zur Zeit nicht bestehenden familiaeren Lebensgemeinschaft abzulehnen.
Ich darf bereits jetzt darauf hinweisen, dass für Sie im Falle der Ablehnung des vorliegenden Antrages die Möglichkeit besteht,Ihre ehefrau,im Rahmen einer entsprechenden Visumserteilung für eine Einreise in das Bundesgebiet,zu besuchen.
Vor Erlass einer entsprechenden Verfügung gebe ich Ihnen hier mit die Gelegenheit,sich bis zum 15.11.2006 zur Sache zu aeussern.
Mit freundlichen Grüssen
Maalesef vizemi itiraz etmeme is icin geldigimi ,kendilerinede sordugumu söyledigim halde iptal ettiler
Fikirlerinizi belirtirseniz memmun olurum